Wie ein Historiker einmal Opfer zu Tätern gemacht hat

1861 veröffentlichte Johann Steiner, damals Historiograf des großherzoglichen Hauses, eine umfassende Biographie von Landgraf Georg I.

Das Ganze ist gewidmet „ihren Großherzoglichen Hoheiten, den Durchlauchtigsten Prinzen Karl und Alexander von Hessen und bei Rhein, den Beförderern vaterländischer Geschichte“, also den Brüdern des damals amtierenden Großherzogs Ludwig III. Alexander ist zudem der Begründer des Hauses Battenberg und damit der Urgroßvater von Prinz Philip, dem Ehemann Queen Elizabeths II.

Georg I. war der Dynastiegründer Hessen-Darmstadts, des Geschlechts der Prinzen Karl und Alexander. Es versteht sich daher fast schon von selbst, dass Steiner ihm an keiner Stelle wirklich kritisch gegenüberstehen konnte.

Nun gibt es aber einige Dinge in der Biographie Georgs I., die man auch schon Mitte des 19. Jahrhunderts sehr kritisch sah, allem voran sein fester Glaube an die Existenz von Hexen, die zu etlichen Hinrichtungen auf dem Scheiterhaufen führten.

Steiner selbst sah sich als von der Aufklärung beseelt und hatte sich bereits, bevor er die Biographie über Georg I. verfasste, mit den Hexenverfolgungen auseinander gesetzt. 1829 veröffentlichte er eine „Geschichte der Stadt Dieburg“ und geht darin ausführlich auf die dort im 17. Jahrhundert stattgefundenen Hexenprozesse ein, wobei hierbei erwähnenswert ist, dass Dieburg im 17. Jahrhundert nicht zu Hessen, sondern zu Kurmainz gehörte, die Hexenprozesse also keinem hessischen Fürsten anzukreiden waren.

Aufklärerisch, wie sich Steiner nun mal sah, stellte er die angeblichen „Hexen und Zauberer“ als Opfer des „Wuts des Pöbels“ dar. Der Glaube an Hexerei wird als „Wahn“ und „schrecklicher Aberglaube“ bezeichnet.

Steiners Meinung zu den Hexenprozessen ist also ziemlich eindeutig. Wie stellt man es nun an, eine tadellose Biographie über eine Person zu schreiben, die für eben solche, von einem selbst verabscheute Hexenprozesse und -hinrichtungen verantwortlich ist?

Die meisten Biographien über Georg I., die im 19. Jahrhundert teils für sich, teils als Kapitel in Büchern über die hessischen Landgrafen oder die hessische Geschichte erschienen sind, lösten das Problem, indem sie seine Hexenhinrichtungen einfach nicht erwähnten. Steiner aber schien von Hexenverfolgungen derart angewidert gewesen zu sein, dass er es nicht verschweigen konnte. Georg I., dem Stammvater der eigenen Mäzene, mit den in den Dieburger Fällen gebrauchten Begriffen wie Wahn und schrecklicher Aberglaube in Verbindung zu bringen, war aber auch nicht möglich, zumal Steiners Lobhudeleien auf den Landgrafen wohl seine ehrliche Überzeugung waren.

Was also tun?

Genau: Mithilfe einer Verschwörungstheorie andere Schuldige erfinden.

Um in einem Kapitel die harsche Polizeiordnung Georgs zu rechtfertigen, beleidigt und diskreditiert Steiner so ziemlich jeden, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. Bettler sind eine „Betrugsindustrie unter der Maske des Unglücks und des Elends“, „Zigeuner“ sind „Diebe mit hässlichem Aussehen“, die Juden „Wucherer“, also alle dummen, zum Teil rassistischen und antisemitischen Klischees, die den Prinzipien der von Steiner so verehrten Aufklärung vollkommen widersprechen.

Er spricht vollkommen anachronistisch von „Gewerbe“ und „Industrie“, so als seien Bettler, Zigeuner, Juden, Müßiggänger, Landstreicher, Gaukler und wen er sonst noch als üble Burschen auserkoren hatte, im ganz großen Stil organisiert gewesen.

Und als es dann an Georgs Hexenprozesse geht, wird es besonders bizarr. Hatte er in den Dieburger Fällen noch die Ankläger und den „Pöbel“ als Täter ausgemacht, sind es nun plötzlich jene, die wegen Hexerei verurteilt wurden. Diese wären eine „gefährliche Menschenklasse“ gewesen. Es hätte ihrem „Treiben“ der „böse Wille, Andern zu schaden“ zugrunde gelegen und überhaupt wären sie die „gefährlichsten unter allen Industriellen der angezeigten Arten“ gewesen.

Er stellt die Opfer als Betrüger dar, die sich mit allerlei Masken selbst als Teufel und böse Geister inszeniert hätten, wobei er nicht sagen kann, welch einen Zweck ein solcher Mummenschanz gehabt haben soll, wer damit in welcher Weise betrogen worden sein soll.

Auf halbem Weg bei dieser spektakulären Theorie muss ihm aber dann doch aufgefallen sein, dass da irgendwas nicht so ganz zusammenpasst, denn wenn es ein simpler Betrug war, wieso haben dann so viele Menschen gestanden, mit dem Teufel im Bunde zu sein, obwohl das den Feuertod bedeutete, während das Geständnis eines Betrugs deutlich milder bestraft worden wäre.

Dazu erfindet er eine zweite Art von Zauberern, nämlich diese, die die Untergebenen der ersten Art gewesen sind und gar nicht wussten, dass das alles nur mit Masken inszeniert worden war. Deshalb hätten diese dann so überzeugt den Teufelsbund gestehen können, womit dann die Richter (und, auch wenn er es nicht konkret nennt, damit auch der Landgraf) „irre geführt“ wurden und deswegen natürlich unschuldig daran sind, Menschen wegen einem Fantasieverbrechen bestialisch verbrannt zu haben.

Steiner spekuliert sogar darüber, ob diese Untergebenen vielleicht später, nach „bestandenen Graden“ eingeweiht wurden, stellt sich das Ganze also offenbar wie eine Art Freimaurerloge vor und wirft damit eine bemerkenswerte Parallele zu der Gedankenwelt des 16. Jahrhunderts auf, als man davon ausging, die scheinbare Zunahme von Hexerei käme daher, dass sich eine Hexensekte gegen die christliche Welt verschworen hätte.

Mit dieser zweiten Art an Zauberern glaubt Steiner sich nun im Reinen mit seiner Abscheu vor den Hexenprozessen, weswegen er sie als Unschuldige bezeichnet. Er merkt dann aber gleich, dass er ja nicht behaupten kann, Georg I. hätte Unschuldige hinrichten lassen und erklärt, dass sie ja doch bösen Willens gewesen wären und daher eine Strafe verdient hatten, nur halt nicht wie ihre Verführer die Todesstrafe.

Damit scheint Steiner dann endlich zufrieden zu sein, obwohl nach dieser Theorie es ja gerade seine zweite Art von Zauberern gewesen wäre, die sich der Gotteslästerung schuldig gemacht hätten und nach der juristischen Sicht des 16. Jahrhunderts hinzurichten gewesen wären. Es fällt außerdem auf, dass er in keiner Weise zu erklären versucht, warum Georg I. die Hexerei auf Frauen zuspitzte, obwohl er ihn mit dem so verhängnisvollen Satz, dass Zauberei „fast allenthalben unter Weibspersonen“ ausgebrochen sei, zitiert.

Abschließend ein Auszug aus Steiners Buch:

Wir kommen zu einer andern gefährlichen Menschenklasse, zu den in allen Ländern verbreiteten Zauberern des Zeitraums vom 15. bis zum 16. Jahrhundert. Die christliche Polizeiordnung und die peinliche Gerichtsordnung Georgs I. sagen von Ihnen: „die Zauberei ist ein gräuliches, sonderbares, ungöttliches, hochsträfliches Laster, welches jetziger Zeit fast allenthalben unter den Waibspersonen durch Gottes gerechten Zorn und Verhängnis eingerissen, dahero die Beampten mit allem Fleiß inquiriren, alsbald eine Persohn des Lasters bezüchtiget und ein Geschrei erschollen, da es sich befindet, daß eine publica vox et fama sey, zu Hafften bringen sollen.“

Wir nennen die Zauberer eine gefährliche Menschenklasse, weil bei dem Treiben ihrer Künste böser Wille, Andern zu schaden, zu Grunde lag, nach dem allgemein verbreiteten Glauben, daß sie unbegreifliche Dinge zu bewirken die Macht hätten, ihnen dabei die Gelegenheit, Betrug für eigennützige Zwecke zu treiben, frei und offen stand.

Nach den vielen von uns gelesenen Original-Hexenacten scheint hervorzugehen, daß es zweierlei Zauberer gegeben hat, solche welche an die allgemein geglaubte im Dienste des Teufels ausgeübte Zauberermacht n i c h t  glaubten und selbst die Rolle des Teufels und böser Geister spielten (unter allerlei Masken, weshalb die häufigen maskirten Zusammenkünfte), und solche, die als Untergebene dieser Betrüger keine Kenntniß von deren Geheimniß des Nichtglaubens hatten (vielleicht erst nach bestanden Graden später erhielten) und daher an die böse Kunst des Teufels glaubten und darauf auch ihre gerichtlichen Eingeständnisse ablegten, wodurch die Richter vollends irre geführt und in ihrem Glauben an Zauberer bestärkt wurden.

Hätte die Obrigkeit dieses Treiben der Zauberer unter einander eingesehen und hierin einen Unterscheid zu machen verstanden, so wären so viele Unschuldige (weil Betrogene) nicht mit den Schuldigen dem Tode zugeführt worden. Wir sagen Unschuldige, weil sie wegen ihres bösen Willens wohl Strafe, aber doch nicht, wie ihre Verführer und diese Gotteslästerer den Tod verdient haben.

Sie erscheinen uns hiernach in Reih und Glied aller jener oben aufgezählten Betrugskünstler, die auf Kosten der Unwissenheit und des Aberglaubens das Land plagten und die Obrigkeit auf halbem Wege zur Aufklärung aufhielten. Furchtbare Menschen, die gefährlichsten unter allen Industriellen der angezeigten Arten!

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