Hexenverfolgungen 1582 – Teil 3

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Traumwelten

Betrachtet man die Sache oberflächlich, so wird man vermutlich zu dem Ergebnis kommen, dass die beiden Kinder sich da etwas zusammengesponnen haben. Vieles in ihren Geständnissen kann man als typische Erzählmotive von Teufelstänzen identifizieren, wie sie damals weit verbreitet waren und deshalb nicht von Anne und Wolf erfunden wurden. Man könnte daher alles, was im Rahmen der mythologischen Erzählmotive von Anne und Wolf berichtet wird, als reine Fantasie betrachten, hervorgelöst durch den Druck des Verhörs.

Die Erzählmotive scheinen jedoch auch eine tiefenpsychologische Ebene zu haben. Sie verwenden Elemente, die der Traumsymbolik ähneln. Wolfs Katzen, die so groß wie Hammel gewesen sein sollen und ein seltsames Geschrei von sich gaben, sind sicherlich so zu interpretieren, und dass er seinen persönlichen Teufel als „schwarzen Bub“, also wohl als Gleichaltrigen beschreibt, könnte man als Schattenarchetyp deuten.

Anne und Wolf verlassen diese offenbare (Alp-)Traumwelt aber auch immer wieder, um Ereignisse zu beschreiben, die allem Anschein nach tatsächlich stattgefunden haben: dìe Liebesbeziehung zwischen Sara und Konrad Ballaß, die Morde an Matthes Bader und Konrad Ballaß‘ Ehefrau oder dass Wolf sagt, er hätte am Abend, nachdem seine Mutter verbrannt wurde, bereits wieder in der Stadt gebettelt. Auch sind sich sowohl Wolf als auch Anne und die Lenhardin darin einig, dass es nächtliche Tänze beim Griesheimer Brunnen, also einem realen Ort, gegeben hat. Wenn man verstehen will, was damals tatsächlich geschehen ist und was nicht, wo zieht man die Grenze? Wie kann man feststellen, ab wann Wolf und Anne in ihren Geständnissen den realen Bezug verlassen und in eine Traumwelt abdriften?

Die Grenze zwischen Realität und Traumwelt scheint nicht scharf gezogen zu sein. Auffällig ist zum Beispiel, dass Wolf aussagt, Konrad Ballaß hätte ihm befohlen zu schweigen und ihm dafür Geschenke versprochen. An anderer Stelle behauptet er, der „Teufel Fedderwisch“ hätte ihm verboten zu beten und dafür ebenfalls eine Belohnung versprochen. Es scheint ein gedoppeltes Motiv zu sein. Kirche und weltliche Obrigkeit repräsentieren die Ordnung, Nichtbeten verstößt gegen die kirchliche, einen Mord zu verschweigen gegen die weltliche Ordnung. Suchen sich da vielleicht mit volksmythologischen Motiven versymbolisiert die tatsächlichen Ereignisse einen psychologischen Weg an die Oberfläche?

Nächtliche Tänze

Natürlich ist das spekulativ. Wer eine Abneigung gegen solche psychologischen Deutungen hat, kann sich auch damit zufrieden geben, dass sich die beiden Kinder einfach etwas zusammengesponnen haben und die abergläubische Obrigkeit so geschockt davon war, dass sie sie dafür umbrachten. Mir scheint es jedoch plausibler, dass auch die Auswahl von Erzählmotiven nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern einen psychologischen Hintergrund hat. Wenn man das voraussetzt, gibt vieles durchaus auch einen „realen“ Sinn bzw. vieles scheint eine Mischung aus Realität und Mythos zu sein.

Zum Beispiel die nächtlichen Tänze am Griesheimer Brunnen. Auf den ersten Blick ist das schon Teil der Teufelserzählung. Dass ein Hexentanz bei Nacht stattfindet, gehört zum Mythos. Auf der anderen Seite hatte Landgraf Georg aber schon 1574 nächtliche Tänze verboten. Man kann daraus schließen, dass nächtliche Tänze eine fest etablierte Tradition waren. Das ist wenig überraschend. Wenn die Arbeit auf dem Feld einen den ganzen Tag in Anspruch nahm, musste das gesellige Zusammensein eben nach Anbruch der Dunkelheit stattfinden.

So ist es durchaus denkbar, dass es tatsächlich regelmäßig nächtliche Tänze am Griesheimer Brunnen gab, die nach Georgs Verbot jedoch heimlich stattfinden mussten. Die Möglichkeit, dass es solch zufällige Überschneidungen zwischen realen Ereignissen und dem Mythos gab, die dann den Glauben an Hexerei verstärkten, ist bislang wenig erforscht. Lediglich der enge Zusammenhang von Giftmischerei, die ja in den Darmstädter Fällen stattgefunden hat, mit dem Hexereidelikt gilt als gesichert. Stellenweise waren die Begriffe Giftmischerin und Hexe austauschbar.

Arrangierte Ehen

Ebenfalls der Realität scheint es zu entsprechen, dass die alte Weberin Sara und Konrad Ballaß miteinander verkuppelt hatte, Sara soll außerdem die Hoffnung geäußert haben, dass Konrad Ballaß sie heiraten würde, sobald die jeweiligen Ehepartner der beiden tot waren. Klammert man die dafür notwendigen Morde einmal aus, haben wir es hier ganz offensichtlich mit einer arrangierten Ehe zu tun. Auch diese hatte Georg 1574 ausdrücklich verboten.

Und da wird es interessant. Denn auch Anne berichtete ja von einer arrangierten Hochzeit. Ihre Großmutter, die, da Anne ein Waisenkind war, ihr Vormund gewesen sein dürfte, traf sich eines schönen Abends mit zwei fremden Männern und plante, wie Anne später erfahren sollte, ihre Hochzeit. Allerdings mit dem Teufel, weshalb dieser Aspekt ihres Geständnisses bislang immer als Fantasie angesehen wurde.

Doch die alte Weberin hatte offensichtlich die Beziehung zwischen Sara und Konrad Ballaß ebenso angebahnt wie Annes Großmutter deren Hochzeit mit einem Teufel namens Beltzebock. Es ist daher nicht abwegig anzunehmen, dass es tatsächlich eine arrangierte Hochzeit Annes gegeben hat, zumal das Motiv der arrangierten Hochzeit im Gegensatz zu vielem anderen von dem, was Anne erzählte, keineswegs typisch für Teufelserzählungen ist. Natürlich hat sie nicht wirklich den Teufel geheiratet, der wurde durch den Druck des Verhörs sozusagen „aufgepfropft“, weshalb es dann auch nicht mehr verwunderlich ist, dass ihr Bräutigam plötzlich und unerklärlich seine äußere Gestalt vollkommen verändert. Das ist kein teuflischer Trick, Anne griff lediglich auf eine andere Erzähltradition zurück.

Anne berichtete auch davon, dass der Teufel sie unmittelbar nach dem Hochzeitstanz zum Geschlechtsverkehr gezwungen hätte, und das in Anwesenheit der Hochzeitsgäste, was von der Lenhardin bestätigt wurde. So etwas wirkt auf uns heute wie eine Perversion, war es aus damaliger Sicht aber nicht. Bei der sogenannten Muntehe kam es durchaus vor, dass die Ehe unter Zeugen vollzogen werden musste, um „rechtskräftig“ zu werden. Auch sonst beschreibt Anne alle Elemente einer Muntehe, vor allem wird deutlich, wie die Bestimmungsgewalt über Anne von ihrer Großmutter auf den „Teufel“ übergeht. Dass aus einem vermutlich sehr realen Bräutigam in ihrem Bericht ein übernatürliches Wesen wird, ist dabei auch nicht verwunderlich, schon aus Wolfs Geständnis wird deutlich, dass die Verhörer nur bei solchen Geschichten wirklich zugehört haben. Hätte sie nicht irgendwas von Teufeln dahergefaselt, wäre sie mit dem Stock geprügelt worden.

Der Feuertod war für Anne wohl der einzige Ausweg. Sie hatte keine Lebensperspektive, war allem Anschein nach depressiv und sah in ihrer Hinrichtung die einzige Lösung. Das erscheint uns heute sehr drastisch, es gibt allerdings Beispiele, bei denen Menschen dieser Zeit sogar Morde begingen, weil sie lebensmüde waren. Durch das Gestehen und Bereuen ihrer Sünden vor der darauf folgenden Hinrichtung – so die damalige Auffassung in protestantischen Gebieten – ging die eigene Seele gereinigt ins Himmelreich ein. Ein Selbstmord hätte dagegen das Höllenfeuer bedeutet. Annes Beweggründe dürften ähnlich gewesen sein.

Wunderbarliche Occasiones

Mit ihrem Geständnis endete die Verfolgungswelle von 1582, weil sie sich dazu entschloss niemanden zu beschuldigen, der noch lebte. Landgraf Georg I. war darüber allerdings offenbar wenig glücklich. Als weitere Anschuldigungen ausblieben, ließ er bewusst nach Hexen fahnden, befahl sogar Nachforschungen darüber, welche Gerüchte in den Dörfern im Umlauf waren. Das war ein sehr ungewöhnliches Vorgehen und ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Darmstädter Hexenverfolgungen mehr als anderswo der Landesfürst zu verantworten hat, wenn auch natürlich nicht allein.

Dass er dabei zudem willkürlich handelte, wird anhand der Verurteilung von Wolf und Anne deutlich. Den Kontakt zu seinem Bruder nahm Georg allein deshalb auf, um sich Rat zu holen, ob er Wolf und Anne aufgrund ihres jugendlichen Alters auf gleiche Weise bestrafen darf wie Erwachsene.

Georgs Bruder Wilhelm, Landgraf von Hessen-Kassel, versuchte, seinen Bruder von leichtfertigen Verurteilungen abzubringen, ja ihm eine Hinrichtung regelrecht auszureden. Georg ließ sich darauf aber nicht ein, ignorierte die von ihm selbst eingeforderten Ratschläge seines Bruders, klärte die juristische Frage, um die es ihm eigentlich ging, nicht und ließ dennoch – vollkommen willkürlich – Anne und Wolf auf dem Scheiterhaufen hinrichten, weil er dem „jungen Volk ein schwer Exempel doran statuieren“ wollte. Einfacher gesagt: durch den Feuertod von Anne und Wolf sollten die übrigen Jugendlichen von Stadt und Land davon abgebracht werden, ein Bündnis mit dem Teufel einzugehen.

Glaubt man der 1583 in Straßburg erschienenen Wahrhafftigen und glaubwirdigen Zeyttung so mussten Anne und Wolf vor ihrer Hinrichtung noch 331 Artikel (gemeint sind wohl Vergehen in Bezug auf ihre angeblichen Bündnisse mit dem Teufel) vor „jungen Christlichem Volck“ bekennen. Trotz ihres Titels ist die Wahrhafftige und glaubwirdige Zeyttung allerdings voller inhaltlicher Fehler, so dass offenbleiben muss, ob diese Aussage stimmt oder nicht.

Etwas mysteriös ist Georgs Begründung für sein Todesurteil:

Wir seind aber durch wunderbarliche Occasiones und Mittel zu dieser Rechtfertigung, gleich als wider Unsern Willen, gezogen worden, das wir nit furüber können.

Wunderbarliche Occasiones und Mittel, also wunderliche oder seltsame Ereignisse und Mittel hätten ihn zu seiner Entscheidung gebracht, obwohl er es eigentlich nicht wollte. In dem Satz ist Zündstoff! Was waren das für Ereignisse und Mittel? Wie konnten ihn diese zu einer Entscheidung gegen seinen Willen bringen?

Es gibt Hinweise, dass Georg trotz seines strikten Vorgehens gegen die Hexen selbst magische Praktiken anwendete oder durch Bedienstete anwenden ließ. Im Schloss befand sich ein Raum, der Probierstube genannt wurde, womit eine Art alchemistisches Labor gemeint gewesen sein muss. 1584 ließ Georg sich vom Scharfrichter in Groß-Gerau die Asche verbrannter „Schelmenbeine“ übersenden, zweifelsfrei für magische Experimente. Ob es solche Experimente waren, die letztendlich über die Frage, ob er Anne und Wolf mit dem Feuertod bestrafen soll, entschieden haben? Und wieso tat er seinem Bruder gegenüber so geheimnisvoll und benannte nicht konkret, was ihn zu seiner Entscheidung gebracht hatte? Wollte er seine magischen Experimente verheimlichen?

Darmstädter Hiob

Der einzige konkrete Anlass, den man mit Georgs merkwürdiger Rechtfertigung in Verbindung bringen könnte, ist jedoch der Tod seiner nicht ganz zweijährigen Tochter Marie Hedwig am 12. September 1582. Glaubte er hier Hexen am Werk? Sah er es als göttliche Prüfung an? Immerhin hatte es ihm, der auch für damalige Verhältnisse eine übertriebene Frömmigkeit an den Tag legte, vor allem das Buch Hiob angetan, in dem Hiob auf Betreiben des Teufels von immer neuen Schicksalsschlägen getroffen wird, ohne dabei jedoch seinen Glauben zu verlieren. Hatte Georg den Tod seiner Tochter als einen solchen Schicksalsschlag interpretiert und damit als Anlass seinen Glauben an Gott unter Beweis zu stellen, indem er jetzt konsequent gegen die Hexen vorgeht? Auch die Verfolgungswelle von 1586 fällt auffällig mit einem weiteren Schicksalsschlag zusammen: Georg erlitt in diesem Jahr einen Schlaganfall.

Ob der Tod seiner Tochter einer jener wunderbarlichen Occasiones war, ist schwer zu sagen. Laut der Wahrhafftigen und glaubwirdigen Zeyttung fand die Hinrichtung Anne und Wolfs bereits am 29. August 1582, also noch vor dem Tod von Marie Hedwig statt. Die Korrektheit der Angaben der Zeitung ist jedoch wie bereits erwähnt zweifelhaft. Da Georg seinem Bruder den Vollzug der Hinrichtungen erst mit einem auf den 26. September 1582 datierten Brief meldet, dürfte die Hinrichtung selbst auch erst Mitte September erfolgt sein.

Nach Georgs Tod erstarb das Interesse an Hexenverfolgungen in Darmstadt schnell. Unter seinem Sohn Ludwig V. beriet man 1599 noch einmal darüber, ob man Gericht über Hexen halten sollte. Ein Ergebnis dieser Beratungen ist aber nicht bekannt und es ist zu vermuten, dass man jegliche Verfolgungen und Prozesse endgültig einstellte. 1628, während des Höhepunkts der Hexenverfolgungen im damals nicht zu Hessen-Darmstadt gehörenden Dieburg, verlangte auch die Darmstädter Bevölkerung noch einmal lautstark danach Hexen zu verbrennen. Doch der Landgraf, mittlerweile Georg II., wies diese Forderungen zurück und damit war die Geschichte der Hexen in Darmstadt endgültig beendet.


Bei weiterem Interesse zu dem Thema empfiehlt sich die Arbeit von Thomas Lange und Jürgen Rainer Wolf, die diese unter dem Titel „Der Briefwechsel der Landgrafen Georg I. und Wilhelm IV. von Hessen von 1582 über die Frage der Hexenverfolgung“ in der 1994er Ausgabe der Vereinszeitschrift des Historischen Vereins für Hessen veröffentlicht haben. Eine Kurzfassung davon gibt es hier auch kostenlos im Internet. Ich empfehle jedoch die Langfassung, da dort viel mehr auf wichtige Hintergründe eingegangen wird. Auch wenn ich nicht jeder Aussage zustimmen kann, beispielsweise vermuten die Autoren, Anne hätte einen Liebhaber mit ihrem Geständnis schützen wollen, was wenig plausibel ist, ist es dennoch die einzige wirklich ernstzunehmende Arbeit zu diesem Thema.

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