Der Hainumstreit und die Entstehung der Fasanerie
18. Mai 2014 11 Kommentare
Irgendwann zum Jahreswechsel 1648/49 ließ die Landgräfin Sophie Eleonore im Stadtwald 15 Bäume fällen und Teile des Waldes mit dem fürstlichen Waldzeichen markieren. Sie wollte dort einen Tiergarten einrichten. Das Ganze kam einer Enteignung gleich, denn der Stadtwald gehörte (wie der Name schon sagt) der Stadt. Der Stadtrat war entsprechend empört und die Bürgerschaft regelrecht entsetzt. Man muss bedenken: der 30-jährige Krieg, der die Landgrafschaft wie kein Ereignis zuvor oder danach an den Rand des Ruins und der totalen Auslöschung gebracht hatte, war erst seit wenigen Monaten beendet und die Ressourcen, die der Wald hergab, wurden dringend benötigt. Auch das Vieh weidete in den Lichtungen. Darauf zu verzichten, nur weil die Landgräfin sich einen Tiergarten für ihre Mußestunden leisten wollte, kam für die Stadt nicht in Frage.
Als am 30. Mai 1649 eine Wildmauer repariert werden musste, ließ die Landgräfin gleich einen Zaun um den bis dato noch ausgesparten Großen Hainum ziehen, den die Stadt daraufhin nicht mehr nutzen konnte. Die Stadt empörte sich erneut und erinnerte Landgraf Georg II. daran, dass er bei Amtsantritt 1626 versprochen hatte, die Rechte der Stadt zu wahren. Der Landgraf spielte daraufhin auf Zeit. Er versprach, der Stadt den Zugang durch zwei Tore zu gewährleisten, damit diese ihr Vieh in den Hainum treiben könnte, und den Zaun wieder abzureißen, sobald sich der durch den Krieg zurückgegangene Wildbestand erholt hätte.
Jahrelang geschah nichts dergleichen. Auch die Tore blieben verschlossen. Statt dessen wurde die Stadt sogar finanziell für Mauerarbeiten an zwei alten Wildmauerstücken etwa in der Gegend des heutigen Komponistenviertels herangezogen. Zum Erhalt dieser Mauer hatte sich die Stadt 1596 verpflichtet. Da sich der Landgraf aber auch nicht an seine Zusagen hielt, wollte die Stadt nun diese finanzielle Verpflichtung mit dem durch die Nichtnutzbarkeit des Hainums entstandenen Schadens aufrechnen. Die Kanzlei des Landgrafen wies dies als unzulässige Pfändung zurück. Ein Jahr später versuchte der Stadtrat es noch einmal freundlich und erinnerte höchst offiziell an das gegebene Versprechen des Landgrafen, den Hainum nutzen zu dürfen, was aber auch keine Konsequenzen nach sich zog. Im Gegenteil: mit der Anstellung eines allein für den Hainum-Zaun abgestellten Zaunknechts machte der Landgraf deutlich, dass er gar nicht daran dachte, den Zaun in absehbarer Zeit wieder einzureißen. Die Rechte der Stadt gingen ihm offenbar am Allerwertesten vorbei und der Stadtrat hatte keinerlei Druckmittel, die er auf ihn ausüben konnte.
Der Eckermastaufstand
1657 riss den Bürgern der Geduldsfaden mit ihrem Landesherren, aber auch mit dem jahrelang praktisch untätigen Stadtrat. Die Eckermast, also das Recht die Schweine mit den Eicheln und Bucheckern des Waldes füttern zu dürfen, sollte nach altem Hergehen versteigert werden. Ein Großteil der Bürgerschaft boykottierte die vom Stadtrat einberufene Versammlung und setzte auf diese Weise eine Senkung des Pachtpreises für die Eckermast um 80% durch.
Hintergrund war, dass die Schweine der Landgräfin bereits einen Großteil der Eckern gefressen hatten. Die Stadt konnte nun ihre Schweine nicht mehr ausreichend mästen und hatte daher enorme Einnahmeverluste. So brach der Streit um den Hainum wieder offen aus. Die Bürger klagten, dass mittlerweile nicht nur der Landgraf und die Landgräfin, sondern auch hohe fürstliche Beamte sich einen Dreck um die Rechte der Stadt an dem Wald scherten. Von „Diebereien der Hofdiener“ war die Rede. Der Landgraf reagierte verärgert und bezichtigte die Darmstädter der Undankbarkeit. Er hätte so viel für die Stadt getan, da könnte man doch als Gegenleistung auf den Wald verzichten. Überhaupt sei ihm die Stadt in vielem zuwider. Als Entschädigung bot er Darmstadt Teile des Bessunger Waldes an. Bessungen besaß in dieser Zeit – eine Folge des Krieges – weniger als 50 Einwohner und daher auch einen deutlich geringeren Bedarf an Waldflächen. Für Darmstadt war das aber nicht nur unpraktisch, es waren auch langwierige rechtliche Streitigkeiten mit Bessungen absehbar, vor allem, wenn die dortige Einwohnerzahl in den Folgejahren wieder anwuchs, was zu erwarten war.
Eine drohende Revolte
Auch der Tod Georgs II. 1661 beendete den Streit nicht. Ganz im Gegenteil kam sogar ein neues Element hinzu. Eine der ersten Eingaben an den neuen Landgrafen Ludwig VI. war eine Klage über die Flurschäden, die das Wild aus dem Hainum anrichtete, wenn es aus dem Gehege ausbrach. Nicht allein also, dass der Zaun die Stadt daran hinderte, ihre Rechte am Wald zu wahren, er erfüllte nicht mal seinen eigentlichen Zweck, das Wild im Wald zu halten, damit es nicht die Felder zerstört. Man hatte also den Nutzen am Wald verloren, die Schäden des Wilds aber immer noch zu tragen. Nicht nur das Tageswerk, sondern auch die Nächte mussten die Bauern auf ihren Feldern verbringen, um das Wild zu verjagen. Das Gefühl der Hilflosigkeit muss enorm gewesen sein, denn als auch der neue Landgraf daraufhin nicht reagierte, ging man einen in der Darmstädter Stadtgeschichte einmaligen Schritt: man drohte mit einer Revolte. Es sei „ein Gewissenssache, wan der arme Untertan sich wider seine gnädigste Herrschaft setzet“, hieß es.
Der neue Landgraf versuchte es auszusitzen und hätte am liebsten den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit gehüllt, doch seine Mutter, Landgräfin Sophie Eleonore, deren Spielwiese der Hainum ganz offensichtlich war, provozierte die Bürger mit der vollständigen Ummauerung des fraglichen Geländes. Hierbei dürfte es sich um die heute noch vorhandene Fasanerie-Mauer handeln, teilweise auch als Gichtmauer bekannt. Die Stadt drohte daraufhin, auch Ansprüche auf die Viehweide des Kranichsteiner Gutshofs geltend zu machen.
Ludwig VI. war dieser Streit wohl unangenehm. Schon bei dem schwammigen Ausweichen und Zeitschinden Georgs II. liegt die Vermutung nahe, dass es der Druck Sophie Eleonores war, der ihn daran hinderte, die Rechte der Stadt zu akzeptieren. Dass jetzt unter Ludwig VI. der Pfarrer an die Nachsicht der Bürger appelierte, weil der Landgraf ohnehin schon „viel an Beschwerung“ mit seiner Mutter hätte, macht deutlich, dass Ursache des Streits die starrköpfige Gleichgültigkeit der Landgräfin gegenüber ihren Untertanen und deren Problemen war, adlige Arroganz gepaart mit einer gehörigen Portion Pantoffelheldentums der regierenden Landgrafen.
Jedenfalls wollte auch Ludwig VI. seine Mutter nicht verärgern und versuchte so, einen Vergleich mit der Stadt auszuhandeln, der seiner Mutter die lebenslange Nutzung des Hainums endgültig garantierte, einige Zugeständnisse an die Stadt beinhaltete und sogar Entschädigungszahlungen in Höhe von 200 Gulden anbot. Eine zwar nicht unerhebliche Summe für damalige Verhältnisse, den Wert des Waldstückes wog es aber nicht mal annähernd auf. Vermutlich herrschte im Rat Uneinigkeit über das Angebot, auf jeden Fall kam es zu keiner schnellen Entscheidung, so dass der Landgraf es mit einem Trick versuchte: er ließ seine Rentkammer mitteilen, dass 70 Gulden beim Forstschreiber für die Stadt bereitliegen würden. Auch wenn es keine konkreten Aussagen dazu gibt, war die Idee wohl, dass man den Vergleich ebenfalls als angenommen ansehen konnte, wenn die Stadt diese Anzahlung annahm. Der Rat durchschaute den Trick aber und ließ mitteilen, dass das Geld dort gut liegen würde, der Wald sei dafür aber nicht zu haben.
Divide et impera
Weil der Rat nicht so blöd war, wie der Landgraf ihn gehalten hat, versuchte er es mit einer anderen Taktik. Er behauptete einfach, es gäbe bereits einen rechtsgültigen Vertrag und ließ dies ganz geschickt in einem Nebensatz auch den Bürgern mitteilen, die da prompt drauf reinfielen und sich beim Rat beschwerten, wieso sie darüber nicht informiert worden waren. Diesmal ging die Rechnung des Landgrafen auf. Bei einer Bürgerversammlung kam es zum Aufruhr, bei dem der Rat von den Bürgern auf nicht näher genannte Weise bedroht wurde. Divide et impera. Rat und Bürgerschaft waren verkracht, die Verhandlungen über den Hainum auf Eis gelegt und die Landgräfin konnte ungestört bis zu ihrem Lebensende in ihrem widerrechtlich angeeigneten Wäldchen lustwandeln.
Erst nach dem Tod der Landgräfin am 2. Juni 1671 kam die Sache noch ein letztes Mal zur Sprache. Der Rat war in der Frage aber zerstritten, so dass man sich nicht darauf einigen konnte, ob man nach wie vor die Rückgabe des Waldes verlangen oder auf Basis des alten Vergleichsvorschlags verhandeln sollte. Mit dem Angebot des Landgrafen, die Mast wieder gemeinsam mit der Stadt zu betreiben, scheint man sich dann in der Folgezeit zufrieden gegeben zu haben, was ein wenig kurios ist, denn das war weniger als die beiden zerstrittenen Fraktionen im Rat verlangten. Weil sie sich nicht über das Ausmaß der Forderungen einigen konnten, gaben sie sich mit noch weniger zufrieden. Wahrscheinlich war man des Streits einfach müde. Außerdem konnte die Stadt den Hainum schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr nutzen und hatte sich offenbar damit arrangiert, ohne zu verhungern. Eine ernsthafte Auseinandersetzung um den Hainum gab es daher nicht mehr, so dass ironischerweise die Stadt ihren Kampf darum aufgab, nachdem mit der alten Landgräfin die Verursacherin des Streits gestorben war. Ob der Landgraf ohne den Druck seiner Mutter bei weiteren Verhandlungen ähnlich hart geblieben wäre wie zuvor, ist fraglich.
Und wem gehört der Wald heute?
Die Frage hab ich mir beim Verfassen auch gestellt, weil ich so 100% aber nicht draus schlau geworden bin, hab ich eine solche Information lieber weggelassen ;-). So wie ich es verstehe, gehört es wohl dem Land Hessen, weil es dem Forstamt Darmstadt unterstellt ist und das wiederum als Teil des Hessen-Forsts dem Land unterstellt ist. Aber, wie gesagt, keine Gewähr, dass das wirklich stimmt, ich blick da nicht so ganz durch, bin wohl zu doof dafür.
Hessen Forst könnte hier auch nur Dienstleister für einen Waldbesitzer sein. Es gibt ein hessisches Gesetz, dass Wald bewirtschaftet werden muss aber man dies frei vergeben kann – Hessen Forst ist dann ein Anbieter wie andere auch. Allerdings fällt die Bewirtschaftung an Hessen Forst, wenn keiner beauftragt wird. (Wenn ich das alles richtig verstanden habe, als ich mal im Weiterstädter Umweltausschuss Ausschuss war.)
Schade, dass man bei der Abschaffung des Adfels diese rechtswidrigen Enteignungen nicht pauschal für ungültig erklärt hat.
Man hat so einiges versäumt, als man den Adel abschaffte 😉 In diesem speziellen Fall ist aber auch davon auszugehen, dass die rechtlichen Verhältnisse des 17. Jhd. den Leuten einfach nicht präsent waren.
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